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   LG Stuttgart, 22.07.2002 - 10 OH 8/02   

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https://dejure.org/2002,17702
LG Stuttgart, 22.07.2002 - 10 OH 8/02 (https://dejure.org/2002,17702)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 22.07.2002 - 10 OH 8/02 (https://dejure.org/2002,17702)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Juli 2002 - 10 OH 8/02 (https://dejure.org/2002,17702)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterbrechung des selbstständigen Beweisverfahrens durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZI 2003, 232
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 21.08.1996 - X R 25/93

    Zur Bedeutung des gesellschaftsrechtlichen Einstimmigkeitserfordernisses bei der

    Auszug aus LG Stuttgart, 22.07.2002 - 10 OH 8/02
    Ferner ende das selbstständige Beweisverfahren nicht mit einer streitigen Entscheidung, so dass der andere Beteiligte weder durch eine ungünstige Sach- noch durch eine Kostenentscheidung unmittelbar belastet werde (OLG Hamm, NJW-RR 97, 732; Zöller vor § 485, Rz. 6; Thomas/Putzo vor § 485, Rz. 2 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • LG Karlsruhe, 30.05.2001 - 5 OH 11/97
    Auszug aus LG Stuttgart, 22.07.2002 - 10 OH 8/02
    Schließlich lasse sich der vom Gesetzgeber angestrebte Zweck des selbstständigen Beweisverfahrens, eine gütliche Einigung des Streits zu fördern, eher mit dem Insolvenzverwalter als mit dem zahlungsunfähigen oder überschuldeten Schuldner erreichen, dem nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Insolvenzmaß gehörende Vermögen mehr zusteht (OLG Hamburg, ZinsO 2001, 132; LG Karlsruhe, MDR 2001, 958 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Brandenburg, 05.05.2003 - 8 W 58/03

    Insolvenzverfahren hat keine Auswirkungen

    folgend auch LG Karlsruhe MDR 2001, 958; LG Stuttgart NZI 2003, 232; die Entscheidung OLG Dresden NZI 2002, 688 betrifft lediglich den Sonderfall der Insolvenzeröffnung während des Verfahrens gemäß § 494a ZPO nach bereits beendeter Beweisaufnahme) zu Unrecht in Frage gestellt.
  • OLG Frankfurt, 13.01.2003 - 19 W 34/02

    Unterbrechung des gerichtlichen Beweisverfahrens durch Eröffnung des

    Nicht nur das in der angefochtenen Entscheidung zitierte Landgericht Karlsruhe, sondern auch das Oberlandesgericht Hamburg (OLGR 2000, 436f), das Oberlandesgericht München (BauR 2002, 983) und das Landgericht Stuttgart (Beschluß vom 22.7. 2002 Az. 10 OH 8/02) haben sich inzwischen der Meinung in der Literatur (Münchener Komm.-Feiber ZPO 2. A. § 239 RZ 7; Musielak-Stadler ZPO § 239 RZ 1, Heidland, Der Bauvertrag in der Insolvenz RZ 290; Werner/Pastor Der Bauprozeß 10. A. RZ 6) angeschlossen, wonach die Vorschriften der Unterbrechung auch im selbständigen Beweisverfahren gelten.
  • LG Dessau-Roßlau, 14.11.2012 - 1 T 319/12

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Anforderungen an die Glaubhaftmachung im

    In der Folge konnte und durfte das Insolvenzgericht davon ausgehen, dass es der Rückstand von "nur" vier Monatsbeiträgen über einen Gesamtzeitraum von rund neun Monaten (bis zum Antragseingang) nicht rechtfertigt, mit der Sechs-Monats-Rechtsprechung des BGH davon auszugehen, dass allein die mehrmonatige Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen eine Zahlungseinstellung (§ 17 Abs. 2 S. 2 InsO) und eine Zahlungsunfähigkeit des Antragsgegners i. S. d. § 17 InsO überwiegend wahrscheinlich macht (so auch sinngemäß: HK-InsO/Kirchhof, 6. Aufl., § 14 InsO, Rn. 20; LG Potsdam, ZInsO 2002, 1196).
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